Der neue qualifizierte Mietspiegel des Nordkreises Gütersloh

Der neue qualifizierte Mietspiegel des Nordkreises Gütersloh ist gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch nach zwei Jahren angepasst worden und tritt zum 01.12.2009 in Kraft.

Bei der Anpassung ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt worden. Es wurde der Index des Monats September 2009 zugrunde gelegt.

Berechnung:

Neuer Index September 2009
-------------------------- x 100 = Summe - 100 = ?
Alter Index September 2007

106,9
----- x 100 = 102,59 - 100 = 2,59
104,2

Somit sind die ortsüblichen Vergleichsmieten der verschiedenen Baualtersklassen auf der ersten Seite des Mietspiegels um 2,59 % angehoben worden. Die Baualtersklasse bis 31.12.1949 ist weggefallen und durch die Baualtersklasse bis 31.12.1959 ersetzt worden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Weinreich im Rathaus, Zimmer 209, Tel. 05204/997-209, oder einer der ensprechenden Interessenvertreter zur Verfügung.