Vermessungsarbeiten der Katasterbehörde und Kartierungen des Geologischen Dienstes

Vermessungsarbeiten der Katasterbehörde des Kreises Gütersloh

Im Auftrag des Kreises Gütersloh führen Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung in der Zeit von Februar 2010 bis Dezember 2010 im Gebiet der Gemeinde Steinhagen den Nutzungsartenfeldvergleich nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW vom 01.03.2005 durch.

Dabei werden die tatsächlichen Nutzungsarten der Bodenoberfläche und die charakteristische Topographie (z. B. Hochspannungsmasten, Feldwege, Böschungen) erfasst und eingemessen.

Die Erhebung der Daten dient der Aktualisierung der Liegenschaftskatasternachweise und der topographisch-kartographischen Informationssysteme der Landesvermessung.

Für die Durchführung der Arbeiten werden die einzelnen Grundstücke durch die Mitarbeiter betreten. Das Betretungsrecht regelt der § 6 des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW. Dort heißt es im Absatz 1:

"Personen, die mit örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes beauftragt sind, sind berechtigt, bei der Erfüllung ihres Auftrags Grundstücke und bauliche Anlagen (nicht Wohnungen) zu betreten oder zu befahren."

Wir bitten Sie, die Mitarbeiter des Kreises Gütersloh bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Kreis Gütersloh
Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh

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Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld - ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW - wird Arbeiten für die  geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen.

Zeitraum            März - Okotber 2010
Kreis Gütersloh
Stadt/Gemeinde       Steinhagen

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 2 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934 (BGBl. S. 469) auch ohne vorherige Anmeldung berechtigt zum Betreten von Grundstücken, zur Vornahme von Untersuchungsarbeiten sowie zum Zutritt zu Erdaufschlüssen wie Aufgrabungen, Abgrabungen und Steinbrüchen. Sie legitimieren sich hierbei durch Dienstausweise.

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme Geologische Karte, Hydrogeologische Karte und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlageninformation für zukünftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes.

Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Sondierbohrungen bis zu 30 m Tiefe durchgeführt werden. Wenn Privatgrundstücke für diese Sondierbohrungen in Anspruch genommen werden sollen, werden die Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.

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